Auf der Kitschliste

 

Vom Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda sind wiederum Entscheidungen aufgrund der Paragraphen 2 und 4 des Gesetzes zum Schutz der nationalen Symbole gefällt worden, wobei es sich um die Verkitschung der nationalen Symbole und geschmacklose Erzeugnisse handelt.

 

So wurden durch die neue Entscheidung abermals zwanzig Erzeugnisse als einwandfrei zugelassen. Darunter befinden sich Neujahrskarten mit dem Hakenkreuz, Christbaumschmuck mit dem Hakenkreuz und ein durchsichtiges Bild des Reichskanzlers mit der Vorrichtung zur Erleuchtung. Auch sind diesmal zum ersten Mal SA- und SS-Puppen zugelassen, weil sie von guter Ausführung waren und der SA und SS ein würdiges Aussehen verliehen.

 

Auf die Verbotsliste wurden dagegen 49 Kitschgegenstände gesetzt. Darunter befinden sich u. a. Abziehbilder mit berühmten deutschen Persönlichkeiten, Selbstbinder mit eingewebten Hakenkreuzen, Speisekartenständer aus Holz, Pullover mit aufgenähtem Hakenkreuz, Kinderschürzen mit aufgenähtem Hakenkreuz und aufgenähter Aufschrift »Heil Hitler«, Hosenträger aus Gummiband mit eingewebtem Hakenkreuzmuster. Ferner wurden auf die Kitschliste gesetzt: Buntdrucke, die in ganz unsymmetrischer Art mit unähnlicher, zum Teil entstellender Wiedergabe der Bildnisse der Staatsmänner beim Staatsakt in der Garnisonskirche von Potsdam sowie Postkarten mit einem Gedicht »Der Führer«, wobei in senkrechter Zeilenfolge der Name des Führers in roten Anfangsbuchstaben herausgehoben wurde.

 

(Aus: Frankfurter Zeitung vom 27.11.1933)

 

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